Aktuelles

14.08.2026 - Geschwächte Bäume – erhöhte Vorsicht geboten
Mitteilung vom
14.Aug.2026

Trockenheit und Hitze setzen der Natur in unserer Region stark zu. Dadurch steigt auch die Gefahr von herabfallenden Ästen und Bäumen. Im Wald wie auch im Siedlungsgebiet ist deshalb erhöhte Achtsamkeit gefragt.

Das Jahr 2026 gehört in der Nordwestschweiz zu den trockensten Jahren seit Messbeginn. Auch in den beiden Basel leiden die Wälder massiv unter der anhaltenden Hitze und Trockenheit. Ver-trocknete Kronen, frühzeitiger Blattfall und abgestorbene Äste sind vielerorts sichtbar. Damit steigt die Gefahr von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen.
Die Böden führen seit Monaten deutlich zu wenig Wasser. Viele Bäume können ihren Bedarf nicht mehr decken und werfen Blätter oder ganze Kronenteile ab. Die intensive Sonneneinstrahlung ver-ursacht zusätzlich Schäden an Stämmen und Kronen.
Aktuell ist deshalb bei Spaziergängen oder Wanderungen erhöhte Achtsamkeit gefragt: Nicht län-ger als nötig unter Bäumen verweilen und den Wald bei Wind oder Gewittern meiden. Gesperrte Wege und Bereiche sind unbedingt zu respektieren. Die erhöhte Gefahr besteht dabei nicht nur im Wald, sondern kann auch im Siedlungsgebiet von geschwächten Bäumen und Ästen ausgehen.
Der Kantonale Führungsstab dankt der Bevölkerung für ihre Aufmerksamkeit, Eigenverantwortung und das konsequente Einhalten von Absperrungen.

 

Roman Häring
Informationsdienst
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
www.bl.ch

14.08.2026 - Update Wasserversorgung
Mitteilung vom
14.Aug.2026
24.07.2026 - Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Freien
Mitteilung vom
24.Jul.2026

 

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.


Allgemeine Lage

Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.


Neue zusätzliche Massnahme

Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.


Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.


Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stop-pelfeldern, Feldern und Wiesen.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
• Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Birs: Bade- und Betretungsverbot

17.07.2026 - absolutes Feuerwerksverbot
Mitteilung vom
17.Jul.2026
09.07.2026 - Aufruf zum Wasser sparen
Mitteilung vom
09.Jul.2026

Termine

20.08.2026 - Donnschtigsjass 2026
Ort
Gemeindesaal Dittingen
Zeitangabe
18.30
Veranstalter
Männerchor Dittingen
Downloads

Links

Mittagstisch

Promotion Laufental

Basel Landschaft

Basel Landschaft

Wanderwege beider Basel

https://www.ch.ch/de/

Verwaltung

Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

Telefon: 061 766 25 50
gemeinde@dittingen.ch

Zahlungsverbindung
Gemeinde Dittingen
CH32 0076 9020 9400 0365 6
CH54 0900 0000 4001 1418 3

ÖFFNUNGSZEITEN

Schalter

 
Montag16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
Freitaggeschlossen
  

Telefon

 
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
 

 

Wichtige Nummern

Verwaltung061 766 25 50
Notfall Verwaltung079 395 25 50
061 766 25 51
Werkhof061 766 25 56
Notfall Leitungsbruch079 617 66 22
Wildhüter
 
079 625 23 75
076 562 73 12

 

Burgerkorporation

hier geht es direkt zur Burgerkorporation