Aktuelles

25.09.2026 - Hochwasserschutz Obermatt / Pfyfferbiehl: Arbeiten abgeschlossen.
Mitteilung vom
25.Sep.2026
Bild der Arbeiten

Die Arbeiten der Sofortmassnahme «Verbauung Pfyfferbiehl» sind abgeschlossen. Besten Dank an den Revierförster Peter Stamfpli und Team. Damit konnte eine wichtige Massnahme zum Schutz vor den Folgen eines Oberflächenabflusses im Gebiet Obermatt/Pfyfferbiehl erfolgreich umgesetzt werden. Bei einem Ereignisfall wird jetzt das Geschiebe aufgehalten und kann nicht mehr bis in die Obermatt gelangen. Der Schutz vor dem Wasser wird erst mit dem Hauptprojekt erreicht.

Die Gemeindeversammlung hatte am 17. Oktober 2022 dem Kreditantrag für das Projekt Hochwasserschutz Obermatt / Pfyfferbiehl zugestimmt. Im Verlauf der weiteren Projektplanung zeichnete sich jedoch eine Änderung der gesetzlichen Grundlagen ab. Die Teilrevision des Bundesgesetzes über den Wasserbau sieht neu auch Beiträge für Schutzmassnahmen gegen Oberflächenabfluss vor. Zusammen mit den erwarteten kantonalen Beiträgen könnten damit rund 50 Prozent der Kosten eines entsprechenden Projekts gedeckt werden.

Aus diesem Grund beschloss die Gemeindeversammlung am 28. Oktober 2024, das Hauptprojekt vorerst zurückzustellen und die neuen gesetzlichen Grundlagen abzuwarten. Gleichzeitig wurde entschieden, die flankierenden Massnahmen weiterzuverfolgen.

Hydrologische Untersuchungen: Historische Hochwasser

Im Bereich hydrologische Untersuchungen waren Anja Fischer und Xenia Scherrer vom Ingenieurbüro Scherrer AG Hydrologie und Hochwasserschutz bei uns auf Besuch. Sie wurden umfassend über die historische Hochwassersituation in Dittingen informiert und mit einer dicken Dokumentenmappe ausgerüstet. Sie führen im Auftrag des Tiefbauamts Basel-Landschaft eine hydrologische Untersuchung durch wo Dittingen die Pilotgemeinde ist. Sie suchen nach historischen Ereignissen und fragen deshalb auch in der Gemeinde nach.

 

Eduard Jermann
Gemeinderat

31.08.2026 - Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
Mitteilung vom
31.Aug.2026
27.08.2026 - Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen - Gemeinden
Mitteilung vom
27.Aug.2026

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.

Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:

  1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
  2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
  3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald und Wild beider Basel anfechtbar.
  4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
  5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten     Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröf­fentlichen.

Amt für Wald und Wild beider Basel

(Publikation im Amtsblatt vom 27. August 2026)

27.08.2026 - Trockenheitsschäden im Wald - Informationen an die Einwohner- und Bürgergemeinden BL
Mitteilung vom
27.Aug.2026
27.08.2026 - Update Wasserversorgung
Mitteilung vom
27.Aug.2026

Termine

27.09.2026 - Kaffee im Saal an der Dorfstrasse 10
Ort
Dorfstrasse 10
Zeitangabe
13.00 - 18.00 Uhr
Veranstalter
Gaby und Jonas Asprion
30.09.2026 - Anmeldeschluss Santigläusmart
Ort
Kathi Strauss, Hauptstrasse 8, 4243 Dittingen / 061 761 10 25
Veranstalter
Kulturverein Dittingen
14.10.2026 - Feuerwehr-Rekrutierung
Ort
Magazin LAufen
Zeitangabe
19:00
Veranstalter
Stützpunktfeuerwehr Laufental
Downloads
25.10.2026 - Kaffee im Saal an der Dorfstrasse 10
Ort
Dorfstrasse 10
Zeitangabe
13:00-18:00 Uhr
Veranstalter
Rebzunft und Kulturverein
30.10.2026 - Degustation und Verkauf Dittinger Wein (2025)
Veranstalter
Rebzunft und Kulturverein

Der Rekord- und Hitzesommer 2026 brachte überaus gesunde und makellose, aber eher kleinere  Trauben hervor. Das Herbsten fand sehr früh anfangs September bei idealen Bedingungen und am frühen Morgen statt. Geerntet wurden je ca. 650 Kilo RieslingxSylvaner mit 79 bzw. Blauburgunder mit 93 Oechsle, was fruchtige und gehaltvolle Weine verspricht. Den etwa ein Dutzend Helfer, darunter erfreulicherweise auch neue Gesichter, ging die Arbeit dank der idealen Bedingungen dieses Jahres leicht von der Hand. Das anschliessende, gemeinsame Mittagessen, erstmals nicht auf dem Grill, mit eigenem Wein inmitten des Rebbergs und an toller Aussichtslage bildete einen gelungen Abschluss.

Die Weine des Jahrgangs 2025 wurden vor kurzem ausgeliefert. Der Weisse überzeugt mit viel Frische, einem vielfältigen Aroma und ist ab sofort trinkbar. Der Rotwein mit dem typischen Dittinger Gout ist noch etwas jung, verhalten und wird sich in der Flasche und im Keller positiv weiterentwickeln.

Am Samstag, 3. Oktober 2026, von 10 bis 12 Uhr, an der Hauptstrasse 21 Dittingen, öffnet die Rebzunft den Keller, und die Weine und Schnäpse des Jahrganges 2025 können probiert, gekauft und mitgenommen werden.

Wer dann keine Zeit, noch nicht genug oder es etwas gemütlicher haben will, reserviert sich den Freitag 30. Oktober 2026. Zusammen mit dem Kulturverein findet ab 18 Uhr bis 22 Uhr im stimmigen Kulturchäller (Schulhaus) ein kulinarischer Abend Wein und Käse statt. Die Plätze sind begrenzt, Anmeldung erwünscht, siehe Kontaktpersonen weiter unten. Die beiden Vereine freuen auf viele Gäste und einen gemütlichen Abend.

 

Wem beide Termine nicht passen, kann ab sofort bei Simon Jermann, T 079 206 28 70, oder Agostino Spano, 079 668 01 77 Wein und Spirituosen bestellen. Wahlweise Abholung nach vorheriger Absprache an der Hauptstrasse 21 oder gratis Lieferung.

 

Dittinger Weine und diverse Spirituosen sind ideale Geschenke und Mitbringsel an Geburtstagen, zu Weihnachten und bei Einladungen...und wunderbar zum selber geniessen.

 

                              

Links

Mittagstisch

Promotion Laufental

Basel Landschaft

Basel Landschaft

Wanderwege beider Basel

https://www.ch.ch/de/

Verwaltung

Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

Telefon: 061 766 25 50
gemeinde@dittingen.ch

Zahlungsverbindung
Gemeinde Dittingen
CH32 0076 9020 9400 0365 6
CH54 0900 0000 4001 1418 3

ÖFFNUNGSZEITEN

Schalter

 
Montag16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
Freitaggeschlossen
  

Telefon

 
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
 

 

Wichtige Nummern

Verwaltung061 766 25 50
Notfall Verwaltung079 395 25 50
061 766 25 51
Werkhof061 766 25 56
Notfall Leitungsbruch079 617 66 22
Wildhüter
 
079 625 23 75
076 562 73 12

 

Burgerkorporation

hier geht es direkt zur Burgerkorporation