Dittinger Feld
Gemeinde Dittingen
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Aktuelles

24.07.2026 - Absolutes Feuerverbot und Feuerwerksverbot im Freien
Mitteilung vom
24.Jul.2026

 

Die ausbleibenden Niederschläge und warmen Temperaturen haben die Trockenheit im Kanton Basel-Landschaft weiter verschärft. Im Kantonsgebiet gilt neu die höchste Gefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr) für Waldbrand. Deshalb verfügt der Kantonale Führungsstab (KFS) per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, ein absolutes Feuerverbot im Freien – das Feuerverbot umfasst neu somit auch das Offenland und das Siedlungsgebiet.


Allgemeine Lage

Mit Verfügungen vom 25., 29. Juni, 3., 13. und 16. Juli 2026 hat der Kanton Basel-Landschaft diverse Massnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren und Umwelt ergriffen. Die anhaltende Trockenheit und die fehlenden Niederschläge haben die Brandgefahr auch im Siedlungsgebiet weiter erhöht. Neu gilt im Kanton Basel-Landschaft die höchste Waldbrandgefahrenstufe 5 (sehr grosse Gefahr). Aufgrund der vorliegenden Prognosen muss zudem mit einer weiteren Verschärfung der Lage gerechnet werden.


Neue zusätzliche Massnahme

Aufgrund der geschilderten Lage verfügt der Kanton Basel-Landschaft per 24. Juli 2026, 12.00 Uhr, bis auf Widerruf folgende zusätzliche Massnahme: Es ist verboten, im Freien Feuer zu entfachen. Davon ausgenommen ist die Verwendung von Gas- und Elektrogrills im Siedlungsgebiet.


Vorsicht im Wald

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit leidet der Wald stark unter Trockenstress und es muss mit spontanen Astabbrüchen und umstürzenden Bäumen gerechnet werden. Deshalb ist bei Waldbe-suchen erhöhte Aufmerksamkeit geboten. Allfällige Absperrungen sind zwingend einzuhalten.


Bestehende Massnahmen (weiterhin gültig)
• Feuerwerk: Es gilt ein absolutes Feuerwerksverbot im ganzen Kanton.
• Motorfahrzeuge: Verboten ist das Abstellen von Motorfahrzeugen auf Grünflächen, Stop-pelfeldern, Feldern und Wiesen.
• Wasserentnahme: Für sämtliche Fliessgewässer im Kanton gilt ein generelles Wasserent-nahmeverbot. Dies gilt namentlich auch für von der Bau- und Umweltschutzdirektion bewil-ligte Wasserentnahmen. Davon ausgenommen sind die Birs und der Rhein.
• Ergolz: Das Bade-, Betretungs- und Fischereiverbot an der Ergolz gilt von Sissach (ARA Ergolz 1) bis zur Mündung in den Rhein.
• Waldbrandgefahr: Generell verboten ist das Steigenlassen von Himmelslaternen bezie-hungsweise Heissluft-Ballons – unabhängig davon, ob diese gekauft oder selbst hergestellt wurden –, die durch offenes Feuer angetrieben werden. Zudem ist es untersagt, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
• Birs: Bade- und Betretungsverbot

17.07.2026 - absolutes Feuerwerksverbot
Mitteilung vom
17.Jul.2026
09.07.2026 - Aufruf zum Wasser sparen
Mitteilung vom
09.Jul.2026
09.07.2026 - Feuerverbot
Mitteilung vom
09.Jul.2026

Waldbrandgefahr (Stufe 4) - Feuerverbot im Wald und an Waldrändern

Verfügung des Kantonalen Führungsstabes vom 2. Juli 2026

06.07.2026 - Öffnungszeiten während den Schulsommerferien
Mitteilung vom
06.Jul.2026

Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt vom 6. Juli 2026 bis 3. August 2026 geschlossen.

Termine während dieser Zeit können telefonisch unter 076 508 08 92 oder per E-Mail an gemeinde@dittingen.ch vereinbart werden.

Telefonisch sind wir während der Schulsommerferien zu den gewohnten Telefonzeiten erreichbar: jeweils von Dienstag bis Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.

Termine

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Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

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gemeinde@dittingen.ch

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Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
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