Öffentliche Planauflage
Zonenplan Siedlung Festlegung Gewässerraum
Die Gemeindeversammlung hat die Gewässerraumplanung der Gemeinde Dittingen am 28. Oktober 2024 beschlossen. Damit kommt die Gemeinde dem Auftrag aus dem Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer nach, welches die Gemeinden verpflichtet, den Gewässerraum in ihrer kommunalen Nutzungsplanung im Siedlungsgebiet festzulegen.
Beim Gewässerraum handelt es sich um eine überlagernde Schutzzone, welche mit einer vorbestimmten Breite entlang aller Gewässer im Uferbereich festgelegt werden muss. Ziel des Gewässerraums ist, die Flächen, welche ein Gewässer zur Erfüllung seiner Funktionen in Zukunft benötigt, räumlich und öffentlich-rechtlich sicherzustellen und vor Überbauung zu schützen.
Der Gemeinderat führt für die obengenannte Mutation, gestützt auf § 31 des kantonalen Raumplanungs- und Baugesetzes,
vom 9. Januar 2025 bis zum 7. Februar 2025
die öffentliche Planauflage durch.
Die Unterlagen liegen während dieser Zeit öffentlich auf der Gemeindeverwaltung, Schulweg 2, 4243 Dittingen, auf und können zu den ordentlichen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Zugleich sind die Unterlagen auf der gemeindeeigenen Webseite, www.dittingen.ch, aufgeschaltet.
Allfällige Einsprachen sind innerhalb der Auflagefrist vom 9. Januar 2025 bis zum 7. Februar 2025 schriftlich und begründet an den Gemeinderat zu richten.
Der Gemeinderat