Kirschblüten

 

Mitteilungen

Amtliche Publikationen

August 2026

31.08.2026 - Kanton Basel-Landschaft lockert Massnahmen bezüglich Trockenheit
27.08.2026 - Holzschläge in nicht betriebsplanpflichtigen Waldungen - Gemeinden

Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum

Gemäss dem kantonalen Waldgesetz vom 11. Juni 1998 (kWaG, SGS 570) ist die Fläche des Waldeigentums massgebend für die Bewilligungspflicht für Holzschläge. Ausgehend von der Waldfläche eines Eigentümers oder einer Eigentümerin innerhalb eines Forstreviers wird zwischen betriebsplanpflichtigem (mehr als 25 ha) und nicht betriebsplanpflichtigem (weniger als 25 ha) Waldeigentum unterschieden.

Für nicht betriebsplanpflichtige Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer gelten folgende Bestimmungen:

  1. Gemäss §20 des kantonalen Waldgesetzes ist jeder Holzschlag bewilligungs- oder meldepflichtig. Eine Meldung an den Revierförster ist notwendig für Holzschläge im Rahmen von Pflegearbeiten, sowie für die eigene Brennholz- und Nutzholzversorgung. Alle anderen Holzschläge sind bewilligungspflichtig.
  2. Zuständige Behörde für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Waldeigentum ist der Revierförster oder die Revierförsterin jener Gemeinde, in der das Waldeigentum liegt. Er oder sie nimmt die Meldung über geplante Holzschläge entgegen, zeichnet die Bäume an und entscheidet über die Bewilligungspflicht.
  3. Die Holzschlagbewilligung kann mit Auflagen und Bedingungen versehen werden. Der Bewilligungsentscheid ist beim Amt für Wald und Wild beider Basel anfechtbar.
  4. Für Saaten und Pflanzungen im und zur Neuanlegung von Wald dürfen ausschliesslich Saatgut und Pflanzen verwendet werden, deren Herkunft bekannt und dem Standort angepasst ist.
  5. Holzschläge ohne Bewilligung oder Meldung, die Missachtung der Bewilligung oder der darin aufgeführten Auflagen und Bedingungen sind als Übertretungen im Sinne der eidgenössischen und kantonalen Waldgesetzgebung strafbar.

Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer wenden sich bei Fragen im Zusammenhang mit ihrem Waldeigentum an den Revierförster oder die Revierförsterin. Von ihm oder ihr erhalten Sie die notwendigen Auskünfte über Nutzung und Pflege im Wald. Dort können auch die benötigten     Gesuchsformulare für Holzschläge im nicht betriebsplanpflichtigen Wald bezogen werden.

Die Gemeinden werden gebeten, diese Bekanntmachung in gebührender Weise zu veröf­fentlichen.

Amt für Wald und Wild beider Basel

(Publikation im Amtsblatt vom 27. August 2026)

Januar 2026

29.01.2026 - Verkehrsbehinderung wegen Holzerei- und Felsarbeiten

Am 2. Februar 2026 beginnen entlang der Baslerstrasse in Dittingen umfangreiche Forst- und Felsarbeiten. Damit soll die Strasse besser gegen Steinschlag gesichert werden.

In Dittingen finden ab dem 2. Februar 2026 an der Böschung entlang der Baslerstrasse umfangreiche Forst- und Felsarbeiten statt. Zwischen der Lochbruggstrasse und der Verzweigung Ried werden die Vegetation zurückgeschnitten und aufgelockerte Felspartien geräumt. Aufgrund der Arbeiten im steilen Gelände ist die Gefährdung durch Holz- und Steinschlag erhöht. Daher wird die Kantonsstrasse für die Dauer der Arbeiten werktags von 8 bis 17 Uhr einspurig geführt. Der Verkehr wird mittels Verkehrsdienst geregelt. Es ist mit Verzögerungen zu rechnen. Für die Blaulichtorganisationen und den öffentlichen Verkehr ist die Durchfahrt jederzeit gewährleistet.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Freitag, 13. Februar 2026.
Weiterführende Informationen zu aktuellen Baustellen sind auf der Homepage des Tiefbauamtes des Kantons Basel-Landschaft zu finden unter: Baustellen Kantonsstrassen

Für Rückfragen:
Markus Gysin, Projektleiter; NSNW, 079 674 49 93

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September 2025

15.09.2025 - Information Holzerei 25/26 für die Bevölkerung
Mitteilungen

August 2026

27.08.2026 - Trockenheitsschäden im Wald - Informationen an die Einwohner- und Bürgergemeinden BL

Juli 2026

17.07.2026 - absolutes Feuerwerksverbot

Januar 2026

29.01.2026 - Strassenmarkt am Strassenfest
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August 2026

27.08.2026 - Update Wasserversorgung
14.08.2026 - Geschwächte Bäume – erhöhte Vorsicht geboten

Trockenheit und Hitze setzen der Natur in unserer Region stark zu. Dadurch steigt auch die Gefahr von herabfallenden Ästen und Bäumen. Im Wald wie auch im Siedlungsgebiet ist deshalb erhöhte Achtsamkeit gefragt.

Das Jahr 2026 gehört in der Nordwestschweiz zu den trockensten Jahren seit Messbeginn. Auch in den beiden Basel leiden die Wälder massiv unter der anhaltenden Hitze und Trockenheit. Ver-trocknete Kronen, frühzeitiger Blattfall und abgestorbene Äste sind vielerorts sichtbar. Damit steigt die Gefahr von herabfallenden Ästen und umstürzenden Bäumen.
Die Böden führen seit Monaten deutlich zu wenig Wasser. Viele Bäume können ihren Bedarf nicht mehr decken und werfen Blätter oder ganze Kronenteile ab. Die intensive Sonneneinstrahlung ver-ursacht zusätzlich Schäden an Stämmen und Kronen.
Aktuell ist deshalb bei Spaziergängen oder Wanderungen erhöhte Achtsamkeit gefragt: Nicht län-ger als nötig unter Bäumen verweilen und den Wald bei Wind oder Gewittern meiden. Gesperrte Wege und Bereiche sind unbedingt zu respektieren. Die erhöhte Gefahr besteht dabei nicht nur im Wald, sondern kann auch im Siedlungsgebiet von geschwächten Bäumen und Ästen ausgehen.
Der Kantonale Führungsstab dankt der Bevölkerung für ihre Aufmerksamkeit, Eigenverantwortung und das konsequente Einhalten von Absperrungen.

 

Roman Häring
Informationsdienst
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
www.bl.ch

Juli 2026

09.07.2026 - Aufruf zum Wasser sparen
06.07.2026 - Öffnungszeiten während den Schulsommerferien

Der Schalter der Gemeindeverwaltung bleibt vom 6. Juli 2026 bis 3. August 2026 geschlossen.

Termine während dieser Zeit können telefonisch unter 076 508 08 92 oder per E-Mail an gemeinde@dittingen.ch vereinbart werden.

Telefonisch sind wir während der Schulsommerferien zu den gewohnten Telefonzeiten erreichbar: jeweils von Dienstag bis Donnerstag von 09.00 bis 11.00 Uhr sowie von 14.00 bis 16.00 Uhr.

Wir wünschen allen Einwohnerinnen und Einwohnern schöne und erholsame Sommerferien.

Mai 2026

04.05.2026 - Strassenfest 06.06.2026

Liebe Dittingerinnen, liebe Dittinger

Wir freuen uns, Sie über das geplante Strassenfest zu informieren, das seit August 2024 von einem engagierten Organisationskomitee (OK) vorbereitet wird. Notieren Sie sich schon jetzt den Samstag, 6. Juni 2026, denn an diesem Tag möchten wir gemeinsam unsere neue Dorfstrasse feiern. 

Das Organisationskomitee setzt sich aus folgenden Personen zusammen:

  • Regina Weibel (Segelfluggruppe) – OK-Präsidium
  • Charlotte Bickel (Gemeinderat, Fasnachtsfrauen) – Vize-Präsidium
  • Stephan Finckh (Segelfluggruppe) – Sicherheit
  • Markus Schmidlin (Männerchor) – Bau, Parkplätze, Verkehr
  • Simon Jermann (Männerriege, Rebzunft) – Sekretariat, Administration

Das Strassenfest findet am Samstag, 6. Juni 2026 statt und lädt alle Einwohnerinnen und Einwohner, alle "Heimweh-Dittinger" sowie alle anderen Besucherinnen und Besucher herzlich dazu ein, diesen Tag gemeinsam zu verbringen. Ziel des Strassenfests ist es, die neue Dorfstrasse gebührend zu feiern und Begegnungen zu ermöglichen, den Austausch zu fördern und Raum für Gemeinschaft sowie neue Kontakte zu schaffen.

Freuen Sie sich schon heute auf ein vielseitiges Angebot von Dittinger Vereinen und Gruppierungen. Von Apéro-Häppchen über Fischknusperli, Raclette und Grill bis hin zu Kaffee und Kuchen. Zwischen Posthübeli und Schulhaus werden Hausplätze und Scheunen geöffnet und laden mit gemütlicher Atmosphäre zum Essen und Verweilen ein. Zudem entdecken Sie entlang der stimmungsvollen Dorfstrasse charmant hergerichtete Marktstände mit köstlichen Spezialitäten und handgefertigten Schätzen.

Wer möchte, kann am Freitagabend, 5. Juni 2026 mit einem Silent Opening starten. Einige Angebote öffnen bereits am Abend ihre Türen/Tore.

Wir freuen uns auf Sie!

Mit herzlichen Grüssen

Für das OK: Charlotte Bickel

Hier finden Sie aktuelle Informationen: 

Verwaltung

Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

Telefon: 061 766 25 50
gemeinde@dittingen.ch

Zahlungsverbindung
Gemeinde Dittingen
CH32 0076 9020 9400 0365 6
CH54 0900 0000 4001 1418 3

ÖFFNUNGSZEITEN

Schalter

 
Montag16.00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
Freitaggeschlossen
  

Telefon

 
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
 

 

Wichtige Nummern

Verwaltung061 766 25 50
Notfall Verwaltung079 395 25 50
061 766 25 51
Werkhof061 766 25 56
Notfall Leitungsbruch079 617 66 22
Wildhüter
 
079 625 23 75
076 562 73 12

 

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