Kirschblüten

 

Abfallreglement
Abmeldung

Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug, jedoch spätestens innert 14 Tagen danach, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.

Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

  • Identitätskarte oder Schweizerpass
  • Wegzugsadresse
  • Wegzugsdatum

Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:

  • Ausländerausweis
  • Wegzugsadresse
  • Wegszugsdatum

Neu haben gewisse Personengruppen auch die Möglichkeit den Zu- Um- und Wegzug elektronisch zu melden. Näheres finden Sie direkt auf dem Link eUmzug Baselland.

Adressauskunft

Gemäss dem Anmeldungs- und Registergesetz (ARG) des Kantons § 3 Bekanntgabe von Einwohnerregisterdaten an Private.

  1. Die Gemeindeverwaltung gibt Privaten auf Gesuch hin folgende Daten einer einzelnen Person, die im Einwohnerregister verzeichnet ist, bekannt:
    a. amtlicher Name,
    b. Vorname,
    c. Geschlecht,
    d. Geburtsdatum,
    e. Wohnadresse und Zustelladresse.
  2. Sie gibt weitere Daten der verzeichneten Person bekannt, sofern die gesuchstellende Person an deren Identifizierung oder für Nachforschungen ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht.
  3. Sie gibt nach Merkmalen geordnete Daten gemäss Absatz 1 über mehrere verzeichnete Person bekannt, sofern die gesuchstellende Person die Daten für schützenswerte ideelle Zwecke verwendet.
  4. Sie macht die im Einwohnerregister verzeichneten Personen namentlich bei deren An- oder Ummeldung auf die Möglichkeit der Datensperrung gemäss der kantonalen Gesetzgebung über den Datenschutz aufmerksam.
  5. Für mündliche Auskünfte sowie persönlich ausgehändigte einfache Computerausdrucke aus dem Einwohnerregister werden keine Gebühren erhoben.
Allmendbenutzungsgesuch
An- und Abmeldung Hund

Ist Ihr neuer Hund noch nicht registriert oder haben Sie keinen mehr, melden Sie dies am Schalter der Einwohnergemeinde Dittingen.

Für Hundehalter besteht eine gesetzliche Meldepflicht von 14 Tagen.

Die Anmeldung hat durch den Hundehalter persönlich zu erfolgen.

Mitzubringen ist der Impfausweis mit der Nummer des eingesetzten Mikrochips sowie der Haftpflichtversicherungsnachweis.

Ab 2017 gibt es keine schweizweit obligatorischen Hundekurse mehr. Für potentiell gefährliche Hunde gelten die Bestimmungen des Kantons, Hundegesetz §3a.

Preis: gemäss Gebührenverordnung

Anleitung Installation GemeindeNews App

Im Anhang finden Sie die Anleitung zur Installation der Gemeindenews-App. Bei Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung. 

Anmeldung / Zuzug und eUmzug

Sie sind neu in unsere Gemeinde zugezogen?

Wir heissen Sie herzlich Willkommen!

Um sich in der Gemeinde anzumelden, müssen Sie persönlich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug am Schalter der Einwohnerkontrolle vorbeikommen. Es ist wichtig, dass Sie sich vorgängig bei Ihrer vorherigen Wohngemeinde abmelden.
Jede volljährige Person muss sich persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle anmelden.

Bitte füllen Sie wenn möglich das Anmeldeformular vorgängig aus.

Neu haben gewisse Personengruppen auch die Möglichkeit den Zu- Um- und Wegzug elektronisch zu melden. Näheres finden Sie direkt auf dem Link eUmzug Baselland.

Anmeldung Arbeitslosigkeit

Seit dem 1. März 2017 erfolgt die Anmeldung zur Arbeitsvermittlung und/oder zum Bezug von Arbeitslosenentschädigung nicht mehr bei der Gemeinde, sondern direkt beim RAV. Bitte melden Sie sich persönlich innert eines Arbeitstages beim RAV.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Personalausweis (ID oder Pass)
  • Sozialversicherungsausweis (AHV Karte) oder Krankenversicherungsausweis
  • Ausländerausweis (nur für ausländische Personen)
Anmeldung Mittagstisch Kindergarten / Primarschule

Mittagstisch Dittingen

Aufgrabungsgesuch

Dieses Formular kann direkt am PC ausgefüllt und auf dem PC abgespeichert werden.

Baugesuche Dittingen Online

Im Zuge der Pandemie-Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung hat der Regierungsrat am 21. April 2020 beschlossen, bei Baugesuchen die Pläne während der Auflagefrist im Internet zugänglich zu machen. Die Online-Publikation dieser Unterlagen ist vorerst nur mit der Zustimmung der Bauherrschaft und der Projektverfasser möglich.

Benutzungsgesuch Räumlichkeiten

Das Formular kann direkt ausgefüllt und auf dem PC abgespeichert werden. Anschliessend können Sie es uns per Mail an gemeinde@dittingen.ch zustellen. Wir benötigen keine persönliche Unterschrift.

Benutzungsordnung Räumlichkeiten / Einrichtungen / öffentl. Plätze

Dieses Reglement regelt die Benutzung der Gemeinderäumlichkeiten. Die Gebühren für die Benutzung werden in der Gebührenverordnung geregelt.

Dauerbenutzungsgesuch Räumlichkeiten

Das Formular kann direkt ausgefüllt und auf dem PC abgespeichert werden. Anschliessend können Sie es uns per Mail an gemeinde@dittingen.ch zustellen.

Eheschliessung

Was muss vorher erledigt werden, welche rechtlichen Folgen hat die Ehe auf Vermögen und Schulden, muss ich den Namen ändern und wie wirkt sich die Heirat auf eine ausländische Ehepartnerin, einen ausländischen Ehepartner aus? Brauche ich einen neuen Ausweis?

Einbürgerungsreglement
Erbschaften
Familienausweis (Familienbüchlein)

Der Familienausweis belegt Ort und Datum der Heirat sowie die aktuellen Personendaten der Ehefrau, des Ehemannes und der gemeinsamen Kinder. Bei einem neuen Zivilstandsereignis wird der Familienausweis nach Vorlage des alten Dokuments ersetzt.

FEB Reglement
Feuerwehrpflichtersatzabgaben

Die Gemeinde Dittingen ist dem Zweckverband Stützpunktfeuerwehr Laufental angeschlossen. Die Statuten des Zweckverbandes regeln die allgemeinen Pflichten und Rechte.

Das Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe der Gemeinde regelt den finanziellen Teil bei Nichtleistung der Feuerwehrpflicht und die Gründe für die Befreiung von der Feuerwehrpflicht.

Friedhof- und Bestattungsreglement
Gebührenverordnung
Gemeindeordnung
Gesuch Gelegenheitswirtschaft Freinacht

Das Formular kann direkt ausgefüllt und auf dem PC abgespeichert werden. Anschliessend können Sie es uns per Mail an gemeinde@dittingen.ch zustellen.

Identitätskarte

Das Antragsverfahren erfolgt papierlos und komplett elektronisch.

  • Der Antragssteller kann ein Passfoto mitbringen, das Foto wird bei uns eingescannt und zusammen mit dem Antrag elektronisch verschickt.
  • Der Antragssteller kann ein digitales Passfoto auf einem digitalen Datenträger (USB-Stick) mitbringen. In diesem Fall können wir das Foto einlesen und dem Kartenantrag beifügen. Das Foto muss im Format .jpeg sein.
  • Preise:
    Kinder CHF 25.00
    Erwachsene CHF 45.00

Für einen Antrag zur Ausstellung einer neuen Identitätskarte sind folgende Unterlagen vorzulegen:

  • Alte Identitätskarte
  • Passfoto
  • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle
Kanalisationsgesuch

Das Formular kann direkt ausgefüllt und auf dem PC abgespeichert werden.

Kinder- und Jugendzahnpflege

Die Kinder- und Jugendzahnpflege bietet zusammen mit den Zahnärztinnen und Zahnärzten, den Gemeinden und dem Kanton folgende Dienstleistungen: 

  • Regelmässige Kontrolle der Zähne bis zum 18ten Geburtstag
  • Vorbeugende Massnahmen gegen Karies und Zahnfleischerkrankungen
  • Behandlung von Karies und Zahnfehlstellungen bei freier Zahnarztwahl
  • Reduzierter Tarif für alle Behandlungen
  • Sozialbeitrag gemäss den gesetzlichen Bestimmungen

Der Beitritt in die Kinder- und Jugendzahnpflege ist freiwillig, eine Anmeldung ist jedoch erforderlich. Auch wenn sie von der Gemeinde keine Subventionen erhalten, profitieren sie von den günstigeren Tarifen.

Kinder- und Jugendzahnplfegereglement
Kleinbaugesuch
Meldung Anlass auf der Webseite Dittingen

Dieses Formular dient lediglich Vereinen und Organisationen um einen Anlass auf unserer Webseite aufschalten zulassen.

Wir veröffentlichen keine kommerziellen Anlässe von Firmen oder Privatpersonen.

Mittagstisch Kindergarten / Primarschule - Reglement
Mittagstisch Kindergarten / Primarschule - Verordnung

Diese Verordnung erläutert und ergänzt die Bestimmungen des Reglements über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule.
Die Verordnung wurde vom Gemeinderat am 22. Mai 2023 beschlossen und auf den 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt.

Parkplatzersatzabgaben
Parkplatzreglement
Pflichtenheft Fasnachtsfeuer
Pflichtenheft Kommission Landschaft
Polizeireglement
Reglement zur Begrenzung von Zusatzbeiträgen zu den Ergänzungsleistungen
Reklamegesuch

Das Formular kann direkt ausgefüllt und abgespeichert werden.

Downloads
Steuerreglement
Strassennetzplan - Landschaft
Strassennetzplan - Teilstrassennetzplan Schachental
Strassenreglement
U-Abo für Schüler (Reglement)
Verordnung Gelegenheitswirtschaft / Freinacht

Verordnung  über die Erteilung von Gelegenheitswirtschaftspatenten und Freinachtbewilligungen gültig seit 01.05.2004

Verordnung über das amtliche Informationsblatt bei Gemeindewahlen nach dem Mehrheitswahlverfahren
Vorstandsmeldung für Vereine

Bitte jährlich die Zusammensetzung des Vorstandes melden und zusätzlich falls sich Änderungen ergeben. Herzlichen Dank.

Wahlvorschläge Unterlagen Stille Wahl

Füllen Sie das "Formular Deckblatt Wahlvorschlag" aus.

Erfassen Sie die Daten der Kandidaten/innen im "Wahlvorschlagsformular" mit dem PC oder in Blockschrift.
Achten Sie bitte auf die richtige Schreibweise der Personalien (Umlaute, Bindestriche etc.) gemäss Familienregistereintrag

Die Kandidatur ist von den Kandidaten/innen unterschriftlich zu bestätigen.
Lassen Sie die Kandidatur von mindestens 15 Stimmberechtigten mittels "Formular Unterschriftenliste" unterschriftlich bestätigen.

Wahlvorschläge gelten als rechtzeitig eingegangen, wenn sie am 62. Tag vor dem Wahltag (immer ein Montag) per Post eingetroffen oder bis 12.00 Uhr  gegen Empfangsbestätigung auf der Gemeindeverwaltung abgegeben worden sind.

Wasseranschlussgesuch

Das Formular kann direkt ausgefüllt und auf dem PC abgespeichert werden. Anschliessend können Sie es uns per Mail an gemeinde@dittingen.ch zustellen.

Verwaltung

Sekretariat Gemeinderat
Schulweg 2
4243 Dittingen

Telefon: 061 766 25 50
gemeinde@dittingen.ch

Zahlungsverbindung
Gemeinde Dittingen
CH32 0076 9020 9400 0365 6
CH54 0900 0000 4001 1418 3

ÖFFNUNGSZEITEN

Schalter

ÖFFNUNGSZEITEN

 

Montag16:00 bis 18.00 Uhr
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
Freitaggeschlossen
  

Telefon

 
Dienstag bis Donnerstag09.00 bis 11.00 Uhr
14.00 bis 16.00 Uhr
 

 

Wichtige Nummern

Verwaltung061 766 25 50
Notfall Verwaltung079 395 25 50
061 766 25 51
Werkhof061 766 25 56
Notfall Leitungsbruch079 617 66 22
Wildhüter
 
079 625 23 75
076 562 73 12

 

Burgerkorporation

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