Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich frühestens 14 Tage vor Ihrem Wegzug, jedoch spätestens innert 14 Tagen danach, persönlich am Schalter der Einwohnerkontrolle abmelden.
Wenn Sie das Schweizerbürgerrecht besitzen, benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:
Wenn Sie eine andere Staatsbürgerschaft besitzen, benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
- Wegzugsadresse
- Wegszugsdatum
Neu haben gewisse Personengruppen auch die Möglichkeit den Zu- Um- und Wegzug elektronisch zu melden. Näheres finden Sie direkt auf dem Link eUmzug Baselland.