Rudolf Jermann
Käppelihof 1
4243 Dittingen
Gemeindeverwaltung Dittingen
Schulweg 2
4243 Dittingen
Amt für Migration
Parkstrasse 3
4402 Frenkendorf
Amt für Militär und Bevölkerungsschutz
Postfach
Oristalstrasse 100
4410 Liestal
ald / Ausländerdienst Baselland
Bahnhofstrasse 16
4133 Pratteln
Termine für Bestattungsgespräche bitte telefonisch im Voraus anmelden.
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Betreibungs- und Konkursamt
Eichenweg 12
Postfach
4410 Liestal
Stellvertretung
Heinis AG
Biel-Benken / Zwingen
Notfall-Nr. Leitungsbruch
079 218 66 22
Burgerverwaltung
Dorfstrasse 26
4243 Dittingen
Revierförster Peter Stampfli
Postfach
4244 Röschenz
Zivilrechtsverwaltung Basel-Landschaft
Grundbuchamt
Domplatz 9
Postfach
4144 Arlesheim
Die IBBS vermittelt Informationen zu regionalen und kantonalen Angeboten und Dienstleistungen für alle Seniorinnen und Senioren. Wir unterstützen die Ratsuchenden und ihre Angehörigen und schlagen ihnen geeignete Anbieter für Hilfe rund um das Thema Alter, Älterwerden und Pflege vor. Die Angebote und Dienstleistungen werden von der Informationsstelle nicht bewertet.
Kaminfeger (Zuständigkeit, Kreiseinteilung)
Im Kanton Basel-Landschaft tritt mit Wirkung per 1. Januar 2018 das «Gesetz über die Prävention vor Schäden durch Brand und gravitative Naturgefahren (BNPG)» in Kraft. Dieses Gesetz löst auch die bis dahin geltenden Bestimmungen über den Kaminfegedienst ab. In diesem Bereich sind ab dem 1.1.2018 neu die Regelungen des «Dekrets über die Sorgfaltspflicht bei Feuerungsanlagen» massgeblich. Im Weitern regelt das Gesetz die Verantwortlichkeiten.
Die bisherige Einteilung des Kantonsgebiets in Kaminfegekreise wird aufgehoben. Dank der Liberalisierung des Kaminfegermonopols durch die Gebäudeversicherung haben Sie die freie Wahl des Kaminfegers. Gleichzeitig wird auch der Kaminfegetarif ausser Kraft gesetzt. Die bis anhin verbindlichen Preisvorgaben fallen dahin, der bisher vom Gesetzgeber geregelte Markt wird durch den freien Wettbewerb abgelöst.
Sorgfaltspflicht für Eigentümer
Gemäss BNPG tragen die Eigentümer bzw. Betreiber von Anlagen ab dem 1. Januar 2018 die volle Verantwortung für die Einhaltung der Sorgfaltspflicht und damit auch für den Unterhalt, die periodischen Reinigungen und auch die Kontrollen der Feuerungsanlagen. Diese Sorgfaltspflicht gilt dann als erfüllt, wenn ein Eigentümer bzw. Betreiber auf Verlangen nachweisen kann, dass an seiner Feuerungsanlage in zweckmässigen Zeitabständen eine den gesetzlichen Vorgaben für den Unterhalt von Feuerungsanlagen entsprechende «sicherheitstechnische Prüfung» durch eine Fachperson vorgenommen worden ist.
KELSAG
Kehricht bitte jeden Mittwochmorgen vor 07.00 Uhr an den Strassenrand stellen.
Bahnhofstrasse 6
4242 Laufen
Die Mütter- und Väterberaterin unterstützt Sie beim «Hineinwachsen» in Ihre Rolle als Eltern und begleitet Sie bei den kleinen und grossen Herausforderungen des Alltags mit einem Baby oder Kleinkind.
Die Beratungen können von allen Eltern und erziehungsberechtigten Personen mit Kindern von 0 – 5 Jahren in Anspruch genommen werden.
Das Angebot ist freiwillig und kostenlos, da es von Ihrer Wohngemeinde finanziert wird.
Wir stehen wir unter Schweigepflicht
Unser Angebot
• Individuelle Beratung und Unterstützung zur Pflege, Stillen / Ernährung, Entwicklung und Erziehung
• Aufklärung über Prävention (Kariesprophylaxe, Unfallverhütung…)
• Möglichkeit zur Gewichtskontrolle
• Vermittlung von anderen Fach- und Beratungsstellen im Familien- und Frühbereich
Wer sind wir
Daniela Müller: Diplomierte Pflegefachfrau HF und Mütterberaterin
Katrin Nanni: Diplomierte Pflegefachfrau HF und Mütterberaterin
Marcel Wolfensberger
Bärenfelsweg 5
4147 Aesch