Dieses Reglement regelt die Benutzung der Gemeinderäumlichkeiten. Die Gebühren für die Benutzung werden in der Gebührenverordnung geregelt.
Die Gemeinde Dittingen ist dem Zweckverband Stützpunktfeuerwehr Laufental angeschlossen. Die Statuten des Zweckverbandes regeln die allgemeinen Pflichten und Rechte.
Das Reglement über die Feuerwehrpflichtersatzabgabe der Gemeinde regelt den finanziellen Teil bei Nichtleistung der Feuerwehrpflicht und die Gründe für die Befreiung von der Feuerwehrpflicht.
Diese Verordnung erläutert und ergänzt die Bestimmungen des Reglements über den Mittagstisch für Kindergarten und Primarschule.
Die Verordnung wurde vom Gemeinderat am 22. Mai 2023 beschlossen und auf den 1. Juni 2023 in Kraft gesetzt.
Verordnung über die Erteilung von Gelegenheitswirtschaftspatenten und Freinachtbewilligungen gültig seit 01.05.2004